Die Kriterien für den Gesundheitshundert€r:
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Der Gesunheitshunderter kann ein Mal pro Kalenderjahr bei der SVA beantragt werden.
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Die Mindestinvestition/en
für gesundheitsfördernde Angebote betragen 150€.
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Es besteht eine aufrechte
Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte/anspruchsberechtigte Angehörige über 18
Jahre)
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Ein Gesundheitscheck
(=Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert.
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Der Anbieter erfüllt das
Anbieterprofil (=Kooperationspartner) für die betreffende Maßnahme
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Der Versicherte stellt
einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses "SVA Gesunheutshundert€r" an seine betreuende Landesstelle der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
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Dem Antragsformular liegt
bei:
- die Kopie der Vorsorgeuntersuchung-Befundblattes
- die Rechnungskopie der durchgeführten Leistung(en)
- Auszug aus: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Fusspfleger--Kosmetiker-und-Masseure/SVA_Gesundheitshunderter.html
(Stand November 2015)