Kostenübernahme

Viele Versicherungen bieten eine alternativmedizinische Zusatzversicherung an, die 80% der Kosten für Shiatsu oder Cranio rückerstattet. Die meisten verlangen eine ärztliche Überweisung. Bitte dies vorher abklären.

 

Die SVA bietet einmal jährlich einen Gesundheits-Hunderter an:

Die Kriterien für den Gesundheitshundert€r:

  • Der Gesunheitshunderter kann ein Mal pro Kalenderjahr bei der SVA beantragt werden.
  • Die Mindestinvestition/en für gesundheitsfördernde Angebote betragen 150€.
  • Es besteht eine aufrechte Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (pflichtversicherte Unternehmer, Gewerbepensionisten, mitversicherte/anspruchsberechtigte Angehörige über 18 Jahre)
  • Ein Gesundheitscheck (=Vorsorgeuntersuchung) wurde innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung absolviert.
  • Der Anbieter erfüllt das Anbieterprofil (=Kooperationspartner) für die betreffende Maßnahme
  • Der Versicherte stellt einen Antrag auf Auszahlung des Kostenzuschusses "SVA Gesunheutshundert€r" an seine betreuende Landesstelle der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
  • Dem Antragsformular liegt bei:
    - die Kopie der Vorsorgeuntersuchung-Befundblattes
    - die Rechnungskopie der durchgeführten Leistung(en)

  • Auszug aus: https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Fusspfleger--Kosmetiker-und-Masseure/SVA_Gesundheitshunderter.html (Stand November 2015)